Assistenzhunde-Ausbildung

Assistenzhunde-Training

Da wir viele Anfragen zum Thema ASSISTENZHUND bekommen, bitten wir um Verständnis, dass wir KEINE kostenlosen Beratungsgespräche anbieten.
Sie können bei uns eine 1. Einzelstunde als Beratungsgespräch buchen. Diese dauert 60 Minuten und kostet 75,- Euro (evtl. plus 15% Zertifizierungsgebühr).
Bitte senden Sie hierfür eine Email an info@hundeschule-bilz.de dann klären wir alles Weitere per Email.

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Sie können auch unsere ONLINE-Veranstaltung zum Thema „ASSISTENHUNDE für PSB“ buchen,
und dort Ihre Fragen beantwortet bekommen.
Die Veranstaltung ist am Di. 23.4.24 von 18:00 – 20:30 Uhr.
Teilnahmegebühr = 30 Euro

Weitere Infos siehe folgenden Facebook-Link:   https://fb.me/e/3cyvAsPej  ODER auf unserer Webseite bei „TERMINE“.

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Antworten auf viele Fragen zum Thema Assistenzhund finden Sie auch auf folgender sehr empfehlenswerten Webseite: Assistenzhund | Freedomdogss (freedomdogseurope.com)

Bitte beachten:

Der zukünftige Assistenzhund muss zwingend in Zusammenarbeit mit der Hundeschule Bilz ausgewählt werden.

Bitte nehmen sie rechtzeitig im Vorfeld Kontakt zu uns auf.

Wir behalten uns vor, Anfragen mit Welpen und Hunden, die ohne unsere Mitwirkung ausgewählt wurden, abzulehnen.

Wir sehen einen Hund niemals als Lösung für psychische Gesundheitsprobleme, sondern nur als zusätzliche Unterstützung – in Verbindung mit einer entsprechenden Behandlung!
Die Assistenzhunde werden speziell für die Bedürfnisse eines einzelnen Hundehalters ausgebildet.

Wir trainieren:

  • Mobilitätsassistenzhunde
    unterstützen mobilitätseingeschränkte Menschen mit diversen Assistenzleistungen wie Führen, Stützen, öffnen von Türen/Schubladen, Apportieren von Gegenständen, Ausräumen der Waschmaschine etc.
  • Signalassistenzhunde
    unterstützen gehörlose oder stark schwerhörige Menschen und zeigen ihnen akustische Signale wie Tür- oder Handyklingeln, Klopfen oder das Piepsen von Ofen/Kaffeemaschine oder Mikrowelle an.
  • Warn-& Anzeigehunde
    warnen vor Symptomen wie Hypo- oder Hyperglykämien, epileptischen Anfällen, Synkopen, Ohnmachtsanfällen, Krampfanfällen, Asthmaanfällen, allergischen Schocks u.v.m. Auch zählen Allergen-Anzeigehunde zu dieser Sparte, welche Allergene z.B. in Speisen erschnüffeln und anzeigen können. Weitere Aufgaben von Warn- und Anzeigehunde können das Apportieren von Notfallmedikamenten, Hilfe holen oder Betätigen von Notfallknöpfen u.ä. sein.
  • Assistenzhunde für PSB
    (Assistenzhunde für Psychosoziale Beeinträchtigungen) unterstützen Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie komplexen Traumafolgestörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Persönlichkeitsstörungen, schweren Angststörungen u.v.m. in verschiedensten Bereichen z.B. durch Anzeigen von Dissoziationen, Flashbacks, Panikattacken oder Reizüberflutungen, Beruhigen/Unterbrechen dieser Symptome, Blocken durch vor/hinter/neben die Halter*in stellen, auf Kommando zu einer Bank oder aus einem Geschäft führen, das Apportieren einer Notfalltasche mit Skills und Notfallmedikamenten, Unterbrechen von selbstverletzendem Verhalten U.v.m.

Die Ausbildung eines Assistenzhundes erfolgt entweder in einer Fremdausbildung oder einer begleiteten Selbstausbildung.
Eine Selbstausbildung OHNE Trainer ist NICHT mehr möglich.
Bei einer Selbstausbildung müssen mindestens 60 Stunden genommen werden, die Anzahl der obligatorischen Stunden kann reduziert werden, wenn man selbst eine Hundetrainerausbildung vorweisen kann oder man bereits zuvor einen ausgebildeten Assistenzhund geführt hat.

Mit ca. 12 Monaten erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung des Hundes, um festzustellen, ob dieser physisch als Assistenzhund geeignet ist. Ausschlusskriterien für eine Eignung zum Assistenzhund wären z.B.: Ellbogendysplasie, Hüftdysplasie (ab Grad D), Epilepsie, Diabetes, Morbus Addison etc.

Eine Kastrationspflicht für Assistenzhunde besteht NICHT.

Frühstens ab 15 Monaten dürfen Assistenzhunde in die Spezialausbildung starten!

Zur offiziellen Prüfung dürfen Assistenzhunde frühstens im Alter von 21 Monaten antreten.

Für die offizielle Prüfung müssen mindestens 5 Assistenzleistungen bei der Prüfung gezeigt werden.
Zwei davon sind je nach Assistenzhundesparte vorgegeben, die restlichen drei Aufgaben sind aus einer Liste mit diversen Aufgaben wählbar.

Mit der bestandenen Prüfung erlangt der Assistenzhund die allgemeinen Zutrittsrechte in Supermärkte, Arztpraxen etc. sowie die Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht sowie von der Hundesteuer.

Um einen Assistenzhund zu führen ist in Deutschland ein Schwerbehindertenausweis NICHT zwingend notwendig.
Die medizinische Notwendigkeit kann nachgewiesen werden durch:

– einen Schwerbehindertenausweis

– ein Bescheid über den festgestellten Grad einer Behinderung (dementsprechend wäre auch ein GdB unter 50 ausreichend)

– eine Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers

– eine fachärztliche Bescheinigung

Eine jährliche tierärztliche Untersuchung des Assistenzhundes wird obligatorisch.

Es wird einen offiziellen Patch für geprüfte Assistenzhunde geben, welcher an einer Kenndecke oder einem Halstuch angebracht werden

kann.

Das sind aktuell die wichtigsten Informationen für Assistenzhundehalter*innen in Deutschland (Stand August 2023)

Seit dem 01.7.2021 haben wir in Deutschland ein Assistenzhundegesetz, welches die allgemeinen Zutrittsrechte von Assistenzhunden regelt.

Die vor kurzem veröffentlichte Rechtsverordnung tritt zum 1.3.2023 in Kraft. Sie kategorisiert Assistenzhunde in 5 Sparten:
Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde, Signalassistenzhunde, Warn-& Anzeigehunde & Assistenzhunde für PSB.

Blindenführhunde unterstützen blinde und stark sehbehinderte Menschen durch verschiedene Führaufgaben.

Wir empfehlen die Mitgliedschaft in diesem Verein für Assistenzhundhalter:innen: https://www.freedomdogseurope.com/

Mitgliedsantrag für FreedomDogsEurope:  https://www.freedomdogseurope.com/_files/ugd/067285_291484bcdbad46f3bb894c460d4033a6.pdf


Diabeteswarnhund-Training


Sehr geehrte Frau Bilz,

Ihre Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Tierschutzgesetz ist weder befristet noch beschränkt. Daher dürfen Sie Assistenzhunde ausbilden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Sabine Hepp

Amtstierärztin

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen

Tel.: 06051/85155-10

Fax: 06051/85155-11

E-Mail: veterinaeramt@mkk.de